Als Betreiber einer Webseite sollte man dafür Sorge tragen, dass die Informationen, die man veröffentlicht auch glaubwürdig sind. Stefan Nitzsche klärt auf, was man dafür tun kann.

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Stefan Nitzsche ist Webentwickler im Bereich Frontend mit über neun Jahren Agenturerfahrung. Er ist selbständig seit Mai 2007 und wurde nur kurz danach Mitglied der Webkrauts, der Vereinigung deutscher Webentwickler und -designer, die sich für Webstandards einsetzen. Er betreibt auch ein Blog.

Eine Webseite muss glaubwürdig sein, weil die angebotenen Informationen/Dienste ernst genommen werden sollen. Das gilt natürlich gerade für Seiten, die einen kommerziellen Zweck verfolgen, aber auch Blogger oder generell private Webseiten profitieren von Glaubwürdigkeit. Der aktuelle Beitrag beleuchtet Faktoren und Maßnahmen, die zu gesteigerter Glaubwürdigkeit führen.

Einstieg: Was ist Web Credibility?

Web Credibility als Bereich, dem konzentriert Aufmerksamkeit gewidmet wird, ist in Deutschland sehr schwach vertreten. In den USA, an der Universität Stanford, existiert das Persuasive Technology Lab, eine Einrichtung, die sich mit der Frage beschäftigt, ob und wie Technologie Menschen in ihren Gewohnheiten beeinflussen oder sogar lenken kann. Das Web Credibility Project von BJ Fogg an der Universität Stanford widmet sich der Glaubwürdigkeit im Internet, und zwar in Bezug auf folgende vier grundlegenden Fragen:

  • Was sorgt dafür, dass Menschen glauben (oder nicht glauben), was sie im Internet finden?
  • Welche Strategien wenden Menschen an, wenn Sie die Glaubwürdigkeit einer Quelle bewerten?
  • Welche Zusammenhänge und Gestaltungsfaktoren beeinflussen diese Beurteilungen und Strategien?
  • Wie und warum unterscheidet sich der Prozess der Beurteilung von Glaubwürdigkeit im Internet von den Prozessen während der Mensch-Mensch Kommunikation bzw. in anderen Offline-Umgebungen?

Im folgenden werden die zehn Richtlinien behandelt, die Stefan Nitzsche und Jens Meiert ins Deutsche übersetzt haben:

Zur Anbieterkennzeichnung ist in Deutschland das Telemediengesetz (TMG) bindend, dass sämtliche Informationspflichten der sogenannten Diensteanbieter regelt.

Beispiele

Damit das ganze nicht so abstrakt bleibt, werden ein positives und ein negatives Beispiel vorgestellt:

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Dieser Beitrag wurde am Montag, 24. September 2007 um 00:00 Uhr in der Kategorie Podcast veröffentlicht.
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